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Zitat von Dirk Wagner
Dass dann am Ende der Mail u.U. im Disclaimer steht, dass man die Mail nur dann lesen darf, wenn sie auch an einen selbst adressiert ist, zeigt nur wie widersinnig diese Disclaimer sind...
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Da stand ja vor einiger Zeit mal was in der ct zu, dass und warum diese Disclaimer völlig blödsinnig sind.
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Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?
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Dafür hat der Anwalt ja seine Berufshaftpflicht, die ersetzt dem mandanten dann ggf. den Schaden
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Es böte sich noch an, für besonders hartnäckige Irrläufer eine direkte Weiterleitung einzurichten...
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Würde ich auf gar keinen Fall machen. Allenfalls einen Autoresponder, das diese Mailadresse ungültig ist und die Mail gelöscht wurde.