AUGE.forum

-Werbung -



Zurück   AUGE.forum > Verschiedenes > Internet

Internet Alles rund um das Internet, Web-Applikationen und Content-Management-Systeme.

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.04.2012, 18:13   #1
Dirk Wagner
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 2.665
Standard Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Hi Leute,

ich erhalte wegen Ähnlichkeit der Domain mit einer von mir gehaltenen häufigerer Mails, die für Empfänger am Landgericht Frankfurt gedacht sind.

Da ich Mails, die bei mir landen normalerweise lese, nehme ich natürlich auch Sachverhalte zur Kenntnis, die eigentlich nicht für die Ohren oder Augen Dritter bestimmt sind.

Dass dann am Ende der Mail u.U. im Disclaimer steht, dass man die Mail nur dann lesen darf, wenn sie auch an einen selbst adressiert ist, zeigt nur wie widersinnig diese Disclaimer sind...

Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?

Letzteres mag zwar einleuchtend erscheinen - und wenn ein Anwalt die E-Mail-Adresse des Richters oder Sachbearbeiters nicht kennt, ist er selbst schuld. Aber da kann der Klient ja nichts für...

Es böte sich noch an, für besonders hartnäckige Irrläufer eine direkte Weiterleitung einzurichten...

Any thoughts?

dirk
Dirk Wagner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2012, 18:30   #2
Pepo
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Pepo
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 1.946
Real Name: Peter G. Poloczek
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Zitat:
Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?
Ich würde zur zweiten Variante tendieren und noch eine Rechnung für den Bearbeitungsaufwand beilegen
Ciao
Pepo
__________________
M5543, Leiter der RG 600 und Schriftführer im AUGE e.V.
Pepo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2012, 20:54   #3
Renate
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Renate
 
Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 656
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Zitat:
Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
Hi Leute,

ich erhalte wegen Ähnlichkeit der Domain mit einer von mir gehaltenen häufigerer Mails, die für Empfänger am Landgericht Frankfurt gedacht sind.
...
  1. Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
  2. Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
  3. Die Mail ignorieren?
Letzteres mag zwar einleuchtend erscheinen ...., dirk
Zitat:
Zitat von Pepo Beitrag anzeigen
Ich würde zur zweiten Variante tendieren und noch eine Rechnung für den Bearbeitungsaufwand beilegen
Ciao
Pepo
Und wenn's nun ganz raffinierte Spammer sind, die sich über eine Antwort freuen?
__________________

Renate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2012, 21:12   #4
Dirk Wagner
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 2.665
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Zitat:
Zitat von Renate;
Und wenn's nun ganz raffinierte Spammer sind, die sich über eine Antwort freuen?
Mit E-Mail Adressen von bekannten Kliniken oder großen Anwaltskanzleien?
DAS glaube ich dann doch nicht...

Ciao

Dirk
Dirk Wagner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2012, 22:39   #5
Michael
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Michael
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 976
Real Name: Michael Schäl
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Ich hatte grad vor kurzem mal wieder so einen Fall. Da war es eher die Namensgleichheit und ein bekannter Mailprovider. Nach 2 - 3 Mails hab ich gemerkt das es kein Spam ist sondern wirklich ernst gemeinte Mitteilungen an einen - vermeintlichen - Interessenten für ein Projekt.

Ich habe einfach an den Absender geschrieben das ich nicht der richtige Adressat sein kann. Man hat sich bedankt und für die Mails entschuldigt.

Die Schwierigkeit ist es in solchen Fällen festzustellen ob es sich um einen raffinierten Spammer handelt. Nach der erstem Mail war ich mir da noch nicht sicher. Deshalb habe ich auch erst mal nicht reagiert.
__________________
Bye ... Michael
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2012, 14:26   #6
Juergen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Juergen
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 2.024
Real Name: Jürgen Thau
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Zitat:
Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
Dass dann am Ende der Mail u.U. im Disclaimer steht, dass man die Mail nur dann lesen darf, wenn sie auch an einen selbst adressiert ist, zeigt nur wie widersinnig diese Disclaimer sind...
Da stand ja vor einiger Zeit mal was in der ct zu, dass und warum diese Disclaimer völlig blödsinnig sind.

Zitat:
Aber wie verhält man sich in einem solchen Fall...
- Unkommentiert an den vermeintlichen Empfänger umleiten?
- Dem Absender mitteilen, dass die Mail bei einem gelandet ist und fragen, ob das beabsichtigt war?
- Die Mail ignorieren?
Dafür hat der Anwalt ja seine Berufshaftpflicht, die ersetzt dem mandanten dann ggf. den Schaden

Zitat:
Es böte sich noch an, für besonders hartnäckige Irrläufer eine direkte Weiterleitung einzurichten...
Würde ich auf gar keinen Fall machen. Allenfalls einen Autoresponder, das diese Mailadresse ungültig ist und die Mail gelöscht wurde.
Juergen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2012, 15:35   #7
Manuel.Huebsch
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Manuel.Huebsch
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 555
Real Name: Manuel Hübsch
Manuel.Huebsch eine Nachricht über ICQ schicken Manuel.Huebsch eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Zitat:
Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
...
Würde ich auf gar keinen Fall machen. Allenfalls einen Autoresponder, das diese Mailadresse ungültig ist und die Mail gelöscht wurde.

da schließ ich mich dir an
vorallem... wer weiß, in welche schwierigkeiten man sich dabei bringen kann?

man bedenke, dass man dann ja einen schriftverkehr mit abhorcht und zwischenspeichert, ohne erlaubniss. das wäre wie wenn die Polizei abhorcht ohne eine richterliche befugniss dazu zu haben...


ich empfehle in soclhen fällen immer den Absender direkt und schnell an zu schreiben!
das mindert die schäden und Gefahren auf allen Seiten!

das is, meiner Meinung nach, wie bei der Post...
"Wenn Empfänger verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück"
da steht es ganz deutlich! zurück
und die wollen ja auch nicht, dass man den Brief auf eigene Faust dann weiter versendet an die richtige Adresse
__________________
M7231
stellvertretender RG-Leiter der RG-Ostalb (RG735)
Vorstandsmitglied - Projektbetreuer 1
Betreuer der RG700 und RG735


Manuel.Huebsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2012, 20:31   #8
Bernd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 449
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

"Abhören" und "Mailadresse ungültig" passen in dem Fall meiner Meinung nach nicht ganz. Die Email wird einem ja an die existierende eigene Adresse geschickt, zwar unverlangt und ein wenig so wie SPAM oder unbestellte Ware, die ich nicht zurücksende, sondern vielleicht lagere oder vielleicht vertilge bzw. nutze, aber da es ja die eigene Adresse ist, kann man den Irrtum des Absenders erst beim Lesen des Email-Textes feststellen. Man verschafft sich keine Kenntnis, sondern sie wird einem praktisch aufgezwungen.

Den Absender einmal zu informieren, wenn man sicher erkannt hat, dass es kein SPAM ist, wird kaum schaden. Rechtsberatung, die es hier ja nicht gibt, bei drei Anwälten einzuholen, schadet sicher auch nicht, bzw. überwiegend dem Geldbeutel.

Wegen fast gleichen Nachnamens hatte der Postbote Briefe von mir und dem Nachbarn im nächsten Haus ein wenig verwechselt. Wer schaut sich den eigenen Namen auf den Briefen schon jedesmal (genauer) an, wenn er die Post aus dem eigenen Briefkasten geholt hat? Kann ja mal passieren denkt man, wirft den geöffneten Brief mit Erklärung und Entschuldigung in den richtigen Briefkasten und vergisst es, bis es nach einer Woche nochmals passiert und auch umgekehrt. Der Nachbar hat dann doch mal beim Postamt etwas verlauten lassen.

Geändert von Bernd (30.04.2012 um 20:41 Uhr)
Bernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2012, 11:18   #9
Timtes
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Würde einfach an den Absender eine Mail schicken, dass er da mal aufpassen soll an wen er was schickt. Verwechslungsgefahr oder nicht. Sollte doch sicherlich auch über copy-paste möglich sein, dass sowas gar nicht erst passiert
Timtes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2013, 12:15   #10
Ramro
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Verhalten bei fehlerhaft adressierter Mail

Ja ich würde auf jeden Fall einfach mal den Absender kontaktieren und ihn darauf hinweisen, dass er wohl an jm falschen die Mails versendet hat.
__________________
Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit.
Ramro ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:34 Uhr.

Nach oben
Impressum

Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.