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Seit dem 20. Juli ist OS X 10.7 "Lion" nun erhältlich. Anfangs nur als Download via Apples AppStore, seit Mitte August auch auf einem Speicherstick in den Apple Stores.

Wegen der teilweise negativen Berichte im Vorfeld der Veröffentlichung - so funktionieren keine PPC-Programme mehr - habe ich mich entschieden erst mal bei 10.6.8 zu bleiben. Auch weil Apples AppStore nur Rechnungen mit Luxemburgischer Mehrwertsteuer bereitstellt - und das auch nur auf explizite Anforderung.

Nun kam es aber, wie es kommen musste: Ein Kunde hatte Schwierigkeiten mit Lion. Konkret ging es darum, dass Verbindungen zu SMB-Freigaben - hier auf einem Samba-Server unter Linux, nicht mehr so funktionieren wie unter 10.6. Um das Problem nachvollziehen zu können, brauchte ich einen Rechner mit installiertem Lion.

Also habe ich nach kurzem Überlegen den AppStore geöffnet und mir dort Lion gekauft. Selbst wenn ich die dort bezahlte Luxemburgische Mehrwertsteuer in Höhe von 15% nicht bei der Umsatzsteuererklärung geltend machen kann, so sind die 23,99 immer noch deutlich günstiger als die 49,58 netto für den Stick im Apple Store.

Der Download der 3,5GB dauerte knapp 30 Minuten. Den sofort daran anschließenden Installationsvorgang brach ich ab. Schließlich wollte ich nicht das 10.6.8 auf dem iMac durch 10.7 ersetzen. Von "Mac OS X Lion Installation.app" erstellte ich erst mal eine Kopie auf einer zweiten Platte. Dann startete ich die Installation erneut und wählte als Installationsmedium einen 16GB USB-Stick. Dieser war groß genug, sowohl für die Installation, als auch für die Notfallpartition, von der man eine erneute Installation anstoßen kann. Der Installationsvorgang benötigte eine gute Stunde - da machte sich die schlechtere Performanz des über USB 2.0 angeschlossenen Sticks bemerkbar.

Nach abgeschlossener Installation bootete der iMac problemlos vom USB-Stick nach OS X 10.7. Auf den ersten Blick fallen keine großen Unterschiede zum 10.6 auf. Ein paar Icons schauen anders aus und einige Programme - wie z.B. Exposé - wurden umbenannt. Neu hinzu kam ein Schnellstartfenster für Programme - genannt Launch Control. Dessen Funktionalität bietet unter 10.6 der im Dock befindliche Programme-Ordner.

Da ich meinen Linux-Testserver als VM unter 10.6 auf dem iMac hatte, konnte ich das Problem mit der SMB-Verbindung noch nicht testen, schließlich war parallels nicht unter 10.7 installiert - und das wollte ich eigentlich auch vermeiden.

Also fuhr ich den Löwen herunter, um mein MacBookPro vom USB-Stick booten zu lassen.
Es überraschte mich ein wenig, dass das problemlos funktionierte - aber nur ein wenig. Schließlich werkelt im iMac auch viel Notebook-Technik und auch der i7 ist der gleiche wie im Notebook.
Viel mehr überraschte mich aber, dass das auch im alten MacBook meines Sohnes - ein Core2Duo mit 2GHz - funktioniert. Natürlich ein wenig träger, aber für meine Zwecke völlig ausreichend.

Nun konnte ich mit dem Macbook darangehen, das SMB-Problem nachzustellen - und es gelang mir zumindest teilweise. Unter 10.7. konnte ich keine Verbindung zur Freigabe unter Samba aufbauen. Von 10.6 aus war das kein Problem.
Ursache dafür soll sein, dass Apple den entsprechenden Code neu entwickelt hat, da sie wohl mit irgendeiner Lizenzänderung bei Samba nicht einverstanden waren und sich was "eigenes" geschrieben haben. Neben meinem Kunden und seiner Verbindung mit dem Server sind da z.B. noch User betroffen, die sich externe Medienserver oder NAS gekauft haben, die sich nur per SMB ansprechen lassen.

Nun habe ich also ein funktionierendes Betriebssystem auf einem USB-Stick, dass ich bei Notfällen schnell zur Hand habe... Wenn ich nun OS X 10.7. auch auf den Produktivsystemen einsetzen würde, wäre mir der Stick auch zu etwas nütze...
Aber so lange das beschriebene Problem nicht behoben ist, wechsle ich bestimmt nicht vom Schneeleoparden auf den Löwen.

Kommentare

Nein, im App-Store gibt es - im Gegensatz zum Apple-Store - keine Geschäftskunden-Accounts.

Ich hatte gleich nach dem ich den "Beleg" per Mail erhalten hatte, um eine ordentliche Rechnung gebeten. Meine UStID hatte ich dabei auch mitgeteilt.

Zurück kam eine "Rechnung - Zweitschrift", auf der Luxemburgische MWSt. (15%) ausgewiesen war. Meine UStID wurde ignoriert.

Als ich das moniert hatte, kam eine identische Rechnung (ebenfalls "Zweitschrift", obwohl ich auch das angemerkt hatte) - mit meiner UStID als Teil meiner Adresse.

Ein drittes Nachfragen brachte folgende Antwort:

"Der Verkauf der Downloads findet von dem Sitz in Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde seinen Account angemeldet hat.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Mehrwertsteuergesetz und der 6. EU Mehrwertsteuerrichtlinie, die in allen EU Mitgliedstaaten Gültigkeit haben.

Die Richtlinie, die für den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen, wie in diesem Fall iTunes Downloads, angewendet wird, ist, dass die Besteuerung in dem Staat stattfindet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat."

Jene Richtlinie ist für den juristischen Laien schwer zu verstehen, ich meine jedoch aus einem Anhang herauslesen zu können, dass das oben geschriebene beim Handel zwischen Firmen NICHT gilt. Dabei handelt es sich um den mit der Richtlinie verbundenen

"Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 23. Dezember 2003 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung [KOM (2003) 822 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004", der besagt, "dass bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen (Business to Business, d.h. zwischen Unternehmen) die Besteuerung künftig im Land des Dienstleistungsempfängers (d.h. im Land des Verbrauchs) und nicht mehr im Land des Dienstleistungserbringers erfolgt."

Wäre interessant, wenn es im Verein einen Kenner des Steuerrechts gäbe, der sich darüber mal auslassen würde...

Ciao

dirk