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Der Löwe auf dem Stick

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Seit dem 20. Juli ist OS X 10.7 "Lion" nun erhältlich. Wegen der teilweise negativen Berichte im Vorfeld der Veröffentlichung habe ich mich entschieden erst mal bei 10.6.8 zu bleiben. Nun kam es aber, wie es kommen musste: Ein Kunde hatte Schwierigkeiten mit Lion. 

>> Der volle Text ist nur für AUGE-Mitglieder zugänglich.

Die erwähnte Lizenzänderung

Die erwähnte Lizenzänderung erlaubt es Apple nicht, Samba mit kommerziellen Produkten (dem Mac OS) zusammen zu vertreiben, ohne den Quellcode offen zu legen. Mit anderen Worten, wenn sie samba beilegen müssen sir Mac OS zu Open Source erklären. Ich kann mir gut vorstellen das Apple das nicht will.   

Lizenzänderung

Ja, das klingt einleuchtend - um so bedauerlicher, dass sie Probleme haben, eine vernünftig lauffende Version zu veröffentlichen...

Gibt es noch immer keine

Gibt es noch immer keine Geschäftskundenaccounts bei Apples AppStore? Kann ja wohl nicht wahr sein!

Geschäftskunden-Accounts

Nein, im App-Store gibt es - im Gegensatz zum Apple-Store - keine Geschäftskunden-Accounts.

Ich hatte gleich nach dem ich den "Beleg" per Mail erhalten hatte, um eine ordentliche Rechnung gebeten. Meine UStID hatte ich dabei auch mitgeteilt.

Zurück kam eine "Rechnung - Zweitschrift", auf der Luxemburgische MWSt. (15%) ausgewiesen war. Meine UStID wurde ignoriert.

Als ich das moniert hatte, kam eine identische Rechnung (ebenfalls "Zweitschrift", obwohl ich auch das angemerkt hatte) - mit meiner UStID als Teil meiner Adresse.

Ein drittes Nachfragen brachte folgende Antwort:

"Der Verkauf der Downloads findet von dem Sitz in Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde seinen Account angemeldet hat.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Mehrwertsteuergesetz und der 6. EU Mehrwertsteuerrichtlinie, die in allen EU Mitgliedstaaten Gültigkeit haben.

Die Richtlinie, die für den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen, wie in diesem Fall iTunes Downloads, angewendet wird, ist, dass die Besteuerung in dem Staat stattfindet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat."

Jene Richtlinie ist für den juristischen Laien schwer zu verstehen, ich meine jedoch aus einem Anhang herauslesen zu können, dass das oben geschriebene beim Handel zwischen Firmen NICHT gilt. Dabei handelt es sich um den mit der Richtlinie verbundenen

"Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 23. Dezember 2003 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung [KOM (2003) 822 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004", der besagt, "dass bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen (Business to Business, d.h. zwischen Unternehmen) die Besteuerung künftig im Land des Dienstleistungsempfängers (d.h. im Land des Verbrauchs) und nicht mehr im Land des Dienstleistungserbringers erfolgt."

Wäre interessant, wenn es im Verein einen Kenner des Steuerrechts gäbe, der sich darüber mal auslassen würde...

Ciao

dirk